{"id":230,"date":"2025-09-11T13:02:51","date_gmt":"2025-09-11T11:02:51","guid":{"rendered":"https:\/\/lofy.wien\/?page_id=230"},"modified":"2025-09-11T13:02:57","modified_gmt":"2025-09-11T11:02:57","slug":"aussteller-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lofy.wien\/en\/aussteller-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Aussteller, Partner und Sponsoren"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">0 Pr\u00e4ambel<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Grundlage f\u00fcr jeden Vertrag mit dem Veranstalter und dem Kunden im Zusammenhang mit allen Aktivit\u00e4ten die im Namen aller Messen, Events und sonstigen Veranstaltungen der Enteco Concept GmbH. Sie gilt insbesondere, jedoch nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aussteller<\/li>\n\n\n\n<li>Partner<\/li>\n\n\n\n<li>Sponsoren<\/li>\n\n\n\n<li>Fach- und Spezialbesucher<\/li>\n\n\n\n<li>Speaker \/ Vortragende<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Bezeichnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als Veranstalter wird im Nachfolgenden die Enteco Concept GmbH bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Kunde werden im Nachfolgenden alle Aussteller, Partner, Sponsoren oder sonstige Kunden bezeichnet, die lt. Punkt 1.1 und\/oder 1.2 mit dem Veranstalter kontrahieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Veranstaltung wird im Nachfolgenden die LOFY \u2013 Future Living Show bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1 Vertrag<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.1 Messevertrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Messevertrag (Miete des Standplatzes) wird einerseits zwischen der Enteco Concept GmbH, im Folgenden Veranstalter genannt, und dem Aussteller abgeschlossen. Aussteller k\u00f6nnen nur Unternehmer iSd \u00a7 1 Abs. 1 UGB sein. Aussteller k\u00f6nnen keine Verbraucher iSd \u00a7 1 Abs. 1 KSchG sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aussteller hat daf\u00fcr zu sorgen, dass jegliche Verpflichtungen, die den Aussteller betreffen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder \u00e4hnlichen Personen eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Messevertrag bezieht sich nur auf die jeweilige Veranstaltung lt. Anmeldeformular.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor nur zu diesen hier festgehaltenen Bestimmungen zu kontrahieren. Eine Abweichung von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen ben\u00f6tigt die Schriftform und beidseitiges Einverst\u00e4ndnis. Handschriftliche Korrekturen auf Vertr\u00e4gen gelten per se als ung\u00fcltig, sofern nicht vom Veranstalter explizit schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist ein reales Stattfinden der betreffenden Veranstaltung nicht m\u00f6glich (siehe Punkt 7), so wird diese digital abgehalten und die Entgelte sind dementsprechend anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.2 Sponsoringvertrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Sponsoringvertrag (Sponsoringplatzierung gem. Produktkatalog) wird einerseits zwischen der Enteco Concept GmbH, im Folgenden Veranstalter genannt, und dem Sponsor oder Partner abgeschlossen. Sponsoren und Partner k\u00f6nnen nur Unternehmer iSd \u00a7 1 Abs. 1 UGB sein. Sponsoren und Partner k\u00f6nnen keine Verbraucher iSd \u00a7 1 Abs. 1 KSchG sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sponsor\/Partner hat daf\u00fcr zu sorgen, dass jegliche Verpflichtungen, die ihn betreffen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder \u00e4hnlichen Personen eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sponsoringvertrag bezieht sich nur auf die jeweilige Veranstaltung laut Detailvereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor nur zu diesen hier festgehaltenen Bestimmungen zu kontrahieren. Eine Abweichung von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen ben\u00f6tigt die Schriftform und beidseitiges Einverst\u00e4ndnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist ein reales Stattfinden der betreffenden Veranstaltung nicht m\u00f6glich (siehe Punkt 7), so wird diese digital abgehalten und die Entgelte sind dementsprechend anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.2.1 Sponsoringformate<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Sponsoringformate werden vom Veranstalter definiert und bepreist. Abweichungen sind nicht einseitig durch den Kunden m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.2.2 Sonderform: Vortr\u00e4ge<\/h4>\n\n\n\n<p>Vortragende aller Art haben sich an den Ethikkodex des Veranstalters zu halten. Vortragende haben au\u00dferdem den Veranstalter sowie die Veranstaltung schad- und klaglos zu halten und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Ansehen des Veranstalters oder der Veranstaltung gem\u00e4\u00df oder analog \u00a7\u00a7 111 StGB nicht zu besch\u00e4digen. Dies betrifft insbesondere \u00c4u\u00dferungen, die dazu geeignet sind, das Ansehen jedweder Partei zu beeintr\u00e4chtigen oder Menschen herabzuw\u00fcrdigen. Bei einem Versto\u00df gegen diese Vereinbarung stehen dem Veranstalter Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche in H\u00f6he des Rufschadens, jedenfalls aber eine Konventionalstrafe in H\u00f6he der vereinbarten Vertragssumme zu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.3 Zustandekommen des Vertrags<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Messe- oder Sponsoringvertrag kommt erst mit der Zusendung einer elektronischen Best\u00e4tigung des Angebots des Kunden zustande.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.4 Allgemeine Verpflichtungen und Rechte<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor den Beginn und die Dauer der Veranstaltung einseitig abzu\u00e4ndern, ohne dass dem Kunden jedwede Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Veranstalter daraus erwachsen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunden ist ab der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet, sofern in weiterer Folge ein Vertrag zustande kommt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2 Entgelt<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.1 H\u00f6he des Entgelts<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Entgelt ist der im \u00fcbersandten Angebot ausgewiesene Betrag und setzt sich aus der Standmiete und den im Vorfeld vereinbarten Zusatzprodukten zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiters ausgewiesen sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Etwaige gesetzliche Abgaben<\/li>\n\n\n\n<li>Umsatzsteuer<\/li>\n\n\n\n<li>Sponsoringpakete<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Standmiete wird nach jedem angefangenen Quadratmeter berechnet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3 Zulassung und Platzzuteilung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3.1 Platzzuteilung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Platzzuteilung liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Dem Veranstalter obliegt das Recht, dem Kunden nachtr\u00e4glich eine andere Stellfl\u00e4che zuzuteilen; das Ausma\u00df der Standfl\u00e4che darf um max. 15 % abge\u00e4ndert werden. Tritt dieser Fall ein wird das Entgelt dementsprechend angepasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter ist des Weiteren zur Verlegung der Ein- und Ausg\u00e4nge des Messegel\u00e4ndes berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat der Kunde einen Sponsoringvertrag abgeschlossen, in welchem kein Standplatz benannt wird, hat er keinen Anspruch auf einen solchen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3.2 Zulassung<\/h3>\n\n\n\n<p>Werden auf der Veranstaltung Produkte angeboten, d\u00fcrfen nur solche Produkte verkauft werden, welche auf der Messe-Website angeboten wurden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4 Storno<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4.1 Stornobedingungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kunde hat unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen ein R\u00fccktrittsrecht vom Veranstaltungsvertrag. Tritt der Kunde bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zur\u00fcck, so hat er dem Veranstalter 50 % des im Angebot festgelegten Betrags (inkl. nachtr\u00e4glich bestellter Zusatzprodukte) zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Liegen zwischen dem R\u00fccktritt vom Vertrag und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 12 Wochen, so hat der Kunde dem Veranstalter den kompletten Betrag laut Angebot (inkl. nachtr\u00e4glich bestellter Zusatzprodukte) zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4.2 Vermietung an Dritte<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Weitervermietung des Standes an Dritte ist ausgeschlossen und verboten. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung dieses Verbots der Weitervermietung, den Stornobetrag gem. 4.1. zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5.1 F\u00e4lligkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Nachdem das Angebot vom Veranstalter best\u00e4tigt wurde, erh\u00e4lt der Kunde eine Rechnung. Diese Rechnung ist sp\u00e4testens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn f\u00e4llig, sofern kein gesondertes F\u00e4lligkeitsdatum auf der Rechnung angegeben ist. Betr\u00e4gt die Zeit zwischen Veranstaltungsbeginn und Erhalt der Rechnung weniger, als 8 Wochen ist die Rechnung sofort f\u00e4llig, sofern kein anderes F\u00e4lligkeitsdatum ausgewiesen ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5.2 Vorleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kunde leistet mit dem Zahlen der Rechnung eine Vorleistung und erh\u00e4lt erst nach vollst\u00e4ndigem Zahlungseingang des geschuldeten Betrags die Berechtigung zur Verwendung des Standplatzes.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5.3 Zahlungsverzug<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei Fristvers\u00e4umnis entsprechend den Fristen gem. 5.1. oder der Rechnung ist der Veranstalter zur Verrechnung von Verzugszinsen gem. \u00a7 456 UGB berechtigt. Hinzu kommen die Weiterverrechnung aller aus dem Zahlungsverzug des Kunden resultierenden Kosten des Veranstalters.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5.4 Gegenrechnung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gegenrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ist ausgeschlossen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5.5 Steuern, Geb\u00fchren und Abgaben<\/h3>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Steuern, Geb\u00fchren und Abgaben, insbesondere Umsatz- oder Mehrwertsteuer, Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchr und die Anzeigenabgabe gehen zu Lasten des Kunden. S\u00e4mtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Geb\u00fchren und Abgaben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6 R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich ein R\u00fccktrittsrecht mit sofortiger Wirkung f\u00fcr nachfolgende F\u00e4lle vor. Im Falle eines solchen Vertragsr\u00fccktritts des Veranstalters kommt Punkt 4 sinngem\u00e4\u00df zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese F\u00e4lle sind insbesondere, jedoch nicht abschlie\u00dfend:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Verabs\u00e4umen der Zahlungsfrist gem. Punkt 5 inkl. Verrechnung von Verzugszinsen<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Kunden wurde ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde hat noch offene Forderungen gg\u00fc. dem Veranstalter<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde hat verschuldensunabh\u00e4ngig gesetzliche Regelungen oder gewerbliche Schutzbestimmungen missachtet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Im Falle eines R\u00fccktritts durch den Veranstalter verliert der Kunde mit sofortiger Wirkung die Zulassung zur Veranstaltung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7 H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n\n\n\n<p>In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt bleibt die Leistungspflicht des Kunden zur G\u00e4nze bestehen. Die Anwendung der \u00a7\u00a7 1104, 1105 ABGB ist somit vertraglich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Schadenersatzanspr\u00fcche infolge h\u00f6herer Gewalt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kunde hat keine Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Veranstalter f\u00fcr Sch\u00e4den, welche aus h\u00f6herer Gewalt resultieren. Insbesondere bei:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Streik<\/li>\n\n\n\n<li>Gravierende politische Ereignisse<\/li>\n\n\n\n<li>Beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgung<\/li>\n\n\n\n<li>Feuer<\/li>\n\n\n\n<li>Sonstige wichtige Gr\u00fcnde, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8 Ausstellerausweise und Besuchertickets sowie Parkkarten<\/h2>\n\n\n\n<p>Dem Kunden wird ein Kontingent an Besucher- und Ausstellerausweisen gem\u00e4\u00df dem jeweiligen Ausstellungs- oder Sponsoringpaket zur Verf\u00fcgung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, betr\u00e4gt die Anzahl jeweils 5 St\u00fcck. Abweichende Bestimmungen bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Veranstalter.<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Kunde kann beim Veranstalter gegen Verrechnung in der Schlussrechnung Parkkarten ordern. Die Parkkarten haben eine Dauer und G\u00fcltigkeit gem\u00e4\u00df Aufdruck. Der jeweilige Preis ist im Aussteller-Shop ersichtlich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9 Standaufbau, Standabbau &amp; Gestaltung der St\u00e4nde<\/h2>\n\n\n\n<p>Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Kunden nur der Standplatz ohne Mobiliar zur Verf\u00fcgung gestellt; Standabgrenzungsw\u00e4nde oder diverse Einrichtungsgegenst\u00e4nde sind daher grunds\u00e4tzlich nicht im Leistungsumfang des Veranstalters enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind baulich bedingte Sachen am Standplatz und k\u00f6nnen\/d\u00fcrfen diese nicht entfernt werden (z.B.: S\u00e4ulen, Tr\u00e4ger, Brandschutzeinrichtungen), berechtigt dies den Kunden nicht zur Minderung des Entgelts.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Standgrenzen sind einzuhalten und jeglicher \u00dcberhang vom Kunden auf Nachbarstandpl\u00e4tze ist zu vermeiden. Standaufbauten jeglicher Art d\u00fcrfen nicht h\u00f6her als 2,50 Meter sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Baupl\u00e4ne\/Standeinrichtungspl\u00e4ne sind bis sp\u00e4testens 10 Wochen vor Messebeginn beim Veranstalter vorzulegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist zur sorgsamsten Verwendung des Standplatzes verpflichtet. Jeglicher dem Kunden zuzurechnenden Schaden, welcher dem Veranstalter erw\u00e4chst, ist vom Kunden in voller H\u00f6he zu begleichen. Insbesondere sind folgende \u00c4nderungen am Standplatz verboten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Jegliche T\u00e4tigkeiten, welche den Standplatz in der Substanz ver\u00e4ndern (z.B.: nageln, bohren, kleben)<\/li>\n\n\n\n<li>Anbringen von Tapeten<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend den \u00d6ffnungszeiten hat der Kunde daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass sein Stand ausreichend gekennzeichnet ist und ausreichend Personal am Stand vorhanden ist. Der Aufbau des Messestandes sowie der Standeinrichtung muss sp\u00e4testens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fl\u00e4che bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung durch den Kunden, beh\u00e4lt sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Fl\u00e4che anderweitig zu verf\u00fcgen, wobei jedoch der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag f\u00e4llig wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufbauzeiten gem\u00e4\u00df Aussteller-Dokumentation sind genauestens einzuhalten. Eine Abweichung ist ausgeschlossen. Nach dem Abbau ist der urspr\u00fcngliche Zustand wiederherzustellen. Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10 Verkaufsregelung<\/h2>\n\n\n\n<p>Auf Fachmessen\/ Kongressmessen ist der Verkauf und\/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem Kunden ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem K\u00e4ufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuf\u00fchren. Die Gastronomie wird ausschlie\u00dflich durch den Veranstalter oder einem Vertragspartner des Veranstalters betrieben. Ausnahmen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf \/ Direktbelieferung und \/oder die Bewirtung einzustellen, zu schlie\u00dfen. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen Standfeste\/Veranstaltungen des Kunden w\u00e4hrend der Messe nur bei Vorliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Veranstalter durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">11 Technische Standeinrichtung<\/h2>\n\n\n\n<p>Strom, Wasser und sonstige technische Anschl\u00fcsse sind gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgeb\u00fchren m\u00f6glich. S\u00e4mtliche elektrischen Ger\u00e4te, Anlagen und Installationen m\u00fcssen den \u00d6VE und den orts\u00fcblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen d\u00fcrfen nur von konzessionierten Firmen ausgef\u00fchrt werden. Der Anschluss und die \u00dcberpr\u00fcfung erfolgen ausschlie\u00dflich durch den konzessionierten Veranstaltungselektriker. Ausgestellte Maschinen m\u00fcssen mit einem CE-Pr\u00fcfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung 306 entsprechen. Ist dies nicht gegeben, muss dies durch ein deutlich sichtbares Schild auch f\u00fcr Laien klar ersichtlich gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">12 Haftung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12.1 Ausstellerhaftung \/ Kundenhaftung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kunde haftet f\u00fcr jegliche Sch\u00e4den, die durch ihn, seine Erf\u00fcllungsgehilfen gem. \u00a7 1313a ABGB (z.B.: Mitarbeiter), seine Ausstellungsgegenst\u00e4nde und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden und ist verpflichtet den Veranstalter, hinsichtlich diesbez\u00fcglicher Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12.2 Veranstalterhaftung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter haftet dem Kunden nicht auf Schadenersatz aus Sch\u00e4den durch Diebstahl, Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung jeglicher Sachen des Kunden durch Dritte. Jedwede Haftung des Veranstalters, exklusive Personensch\u00e4den, bez\u00fcglich Sch\u00e4den des Kunden ist auf krass grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz beschr\u00e4nkt. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn. Eine Haftung f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, reine Verm\u00f6genssch\u00e4den oder jegliche ideellen Schaden wird auf F\u00e4lle der krass groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz begrenzt. Es obliegt dem Gesch\u00e4digten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Anspr\u00fcche des Kunden sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. F\u00fcr fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Onlinekatalog der Veranstaltung und\/oder gedruckten Ausstellerverzeichnis sowie anderen Drucksorten (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.) haftet der Veranstalter nicht. Das \u00dcbernachten am Veranstaltungsort oder im Freigel\u00e4nde sind verboten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12.3 Gew\u00e4hrleistung &amp; Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter schlie\u00dft jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber dem Veranstalter aus. Eine Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte (\u00a7 934 ABGB) wird gem. \u00a7 351 UGB ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">13 Veranstaltungs- oder Messeversicherung<\/h2>\n\n\n\n<p>Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Leistungsumfang des Veranstalters keine Messeversicherung f\u00fcr Sachen des Kunden enthalten. Diese ist vom Kunden gesondert abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">14 Messekatalog &amp; Werbemittel des Veranstalters<\/h2>\n\n\n\n<p>Jeder Kunde ist zur Eintragung in den Online-Messekatalog verpflichtet. Mindestangaben sind ein Unternehmensprofil, Produktgruppen des Unternehmens und die Messeteilnehmer des Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">15 Werbung des Kunden am Veranstaltungsort<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist zur Bewerbung seines Unternehmens und seiner Projekte oder Produkte berechtigt, sofern der Kunde innerhalb seiner Standgrenzen wirbt. Ist der Kunde Partner oder Sponsor, so hat er einzig auf den ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Fl\u00e4chen im Rahmen seiner Vereinbarung zu werben. Ein Zuwiderhandeln berechtigt den Veranstalter zur Schlie\u00dfung des Standes oder Entfernung der Werbemittel, wobei jegliche daraus resultierenden Anspr\u00fcche des Kunden ausgeschlossen sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">16 Filmen und Fotografieren<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist zur Bildverarbeitung iSd \u00a7\u00a7 12 und 13 DSG berechtigt, sofern er jegliche datenschutz- und personenrechtlichen Vorschriften gegen\u00fcber betroffenen Personen einh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bildverarbeitung von Ausstellungsgegenst\u00e4nden und ausgestellten Waren anderer Kunden durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es au\u00dferhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenst\u00e4nden und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Eine Beauftragung von Videoteams durch Kunden erfordert eine Best\u00e4tigung sowie Anmeldung beim Veranstalter.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">17 Reinigung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter ist f\u00fcr die Reinigung des Gel\u00e4ndes und des allgemeinen Messebereichs verantwortlich; der Kunde ist f\u00fcr die Reinigung seines Standplatzes\/seiner Sponsoringfl\u00e4che und die Entsorgung seiner Abf\u00e4lle in den vorhergesehenen Beh\u00e4ltnissen verantwortlich. Werden durch den Kunden oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen Verunreinigungen, Abf\u00e4lle oder zur\u00fcckgelassenes Verpackungsmaterial auf seinem Stand oder den angrenzenden G\u00e4ngen hinterlassen, erfolgt eine Entsorgung auf Kosten des Verursachers. Mittels zus\u00e4tzlicher Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kann ein zugelassener Reinigungspartner die Standreinigung \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">18 Transport und Parken<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen ist ausdr\u00fccklich verboten. Der Kunde darf nur w\u00e4hrend dem Aufbauen und dem Abbauen in den gekennzeichneten Bereichen ausladen; Eing\u00e4nge, Auffahrten, Feuerwehrzonen oder \u00e4hnliche Fl\u00e4chen, welche nicht verstellt werden d\u00fcrfen, sind st\u00e4ndig freizuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge des Kunden oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">19 Standbewachung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter ist ab der Aufbauzeit bis inkl. der Abbauzeit f\u00fcr die allgemeine Hallenbewachung verantwortlich (\u00e4u\u00dfere Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeing\u00e4nge). Eine individuelle Standbewachung ist nicht im Leistungsumfang des Veranstalters enthalten. Der Kunde hat seinen Stand selbst zu \u00fcberwachen. Eine Standbewachung findet daher seitens des Veranstalters nicht statt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">20 Pfandrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Dem Veranstalter stehen zur Sicherung noch offener Forderungen gegen\u00fcber dem Kunden ein Pfandrecht an den Ausstellungsgegenst\u00e4nden des Kunden zu. Der Veranstalter darf die Pfandsachen auf Kosten des Austellers vom Standplatz entfernen und einlagern. Eine Pfandverwertung zur Befriedigung der offenen Forderung des Veranstalters ist erst nach Verst\u00e4ndigung des Kunden m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">21 Verletzung der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, Gesetzesverletzungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter fordert den Kunden zur genauen Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf, unabh\u00e4ngig jeglicher Rechtsgebiete. Der Kunde hat den Anordnungen des Veranstalters unter allen Umst\u00e4nden Folge zu leisten. Das Au\u00dferachtlassen vertraglicher Verpflichtungen oder Anordnungen des Veranstalters haben die Schlie\u00dfung des Standplatzes (ohne vorherige Abmahnung durch den Veranstalter) zur Folge; dem Kunden erwachsen hierdurch keine Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">22 Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter erfolgt auf aktueller Rechtsgrundlage. Es wird auf die aktuelle Datenschutzerkl\u00e4rung des Veranstalters hingewiesen. Der Kunde erteilt (in Vertretung seiner jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung gem. \u00a7107 TKG dem Erhalt von Newslettern (postalisch und elektronisch) sowie zum telefonischen Kontakt. Diese Einwilligung kann per E-Mail an office@enteco.at widerrufen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">23 Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Es kommt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zust\u00e4ndige Gericht des Veranstalters (Wien). Sofern einzelne Vertragspunkte f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden, betrifft dies nicht die G\u00fcltigkeit der restlichen Vertragspunkte; die f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten Punkte werden ehestens durch, dem Parteiwillen am meisten entsprechenden, Punkte ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern geschlechterspezifische Ausdr\u00fccke verwendet werden, beziehen sie sich auf beide Geschlechter.<\/p>\n\n\n\n<p>Vertragliche \u00c4nderungen sind, sofern sie nicht schriftlich ge\u00e4ndert werden, zumindest elektronisch im beidseitigen Einverst\u00e4ndnis zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>0 Pr\u00e4ambel Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Grundlage f\u00fcr jeden Vertrag mit dem Veranstalter und dem Kunden im Zusammenhang mit allen Aktivit\u00e4ten die im Namen aller Messen, Events und sonstigen Veranstaltungen der Enteco Concept GmbH. 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